1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen GO Pro Icon EMS GmbH – nachfolgend „Verkäuferin“ genannt – und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB über den Verkauf, die Lieferung, Entwicklung, Konfiguration, Wartung, Betreuung, Schulung oder sonstige Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit EMS-Geräten, Zubehör, Ersatzteilen, Software- oder Firmwarekomponenten sowie technischen Begleitleistungen.
1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
2. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
2.1 Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung, Leistungserbringung oder Rechnungsstellung der Verkäuferin zustande.
2.3 Angebotsunterlagen, technische Zeichnungen, Kalkulationen, Spezifikationen, Softwarebeschreibungen, Muster, Datenblätter, Testberichte, Produktfotos und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum der Verkäuferin und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich mangels abweichender Vereinbarung ab Werk bzw. ab Lager, netto, exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung, Versand, Montage, Einfuhrabgaben, Zölle und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher bzw. unternehmensrechtlich zulässiger Höhe. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, Mahnspesen, Inkassokosten und Rechtsverfolgungskosten bleibt vorbehalten.
3.4 Die Verkäuferin ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlung, Teilzahlung, Sicherheitsleistung oder Kreditwürdigkeitsnachweisen abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, ausdrücklich anerkannt oder unbestritten ist.
4. Lieferfristen, Leistungshindernisse und Teillieferungen
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls stellen sie unverbindliche Richtwerte dar.
4.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Verkäuferin liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Lieferengpässen, Ausfällen von Vorlieferanten, Energieengpässen, Cybervorfällen, Streik, Aussperrung oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
4.3 Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist die Verkäuferin unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, die Ware einzulagern, auf Gefahr und Kosten des Kunden zu verwahren und als geliefert zu fakturieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung, Teiltransporte oder Montageleistungen vereinbart wurden.
5.2 Verzögert sich Versand, Abnahme oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern, getrennt zu lagern und auf Verlangen deren Standort bekanntzugeben.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware nach angemessener Fristsetzung herauszuverlangen oder sonstige Sicherungsrechte geltend zu machen.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Identität, erkennbare Mängel, Transportschäden und sonstige Abweichungen zu untersuchen.
7.2 Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen angemessener Frist schriftlich unter konkreter Beschreibung zu rügen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
7.3 Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Rüge, gilt die Ware im unternehmensrechtlich zulässigen Umfang als genehmigt.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
8.2 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Verbesserung, zum Austausch, zur Nachlieferung oder – soweit angemessen – zur Preisminderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst zulässig, wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und ein nicht bloß geringfügiger Mangel vorliegt.
8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
- unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
- Verwendung außerhalb der technischen Spezifikation oder entgegen Sicherheitsanweisungen,
- mangelnde Wartung oder Pflege,
- gewöhnliche Abnutzung,
- äußere Einwirkungen, Spannungsschwankungen, Feuchtigkeit, Feuer, Gewalt, höhere Gewalt,
- nicht autorisierte Änderungen, Reparaturen oder Softwareeingriffe,
- Verwendung nicht freigegebener Zubehör- oder Fremdkomponenten.
8.4 Für gebrauchte Ware kann die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Garantie
9.1 Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche zugesagt wurde.
9.2 Umfang, Dauer, Inanspruchnahme, Voraussetzungen und Ausschlüsse einer Garantie ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Installation, Software, Firmware und technische Verantwortung
10.1 Soweit Produkte Software-, Firmware- oder digitale Steuerungsbestandteile enthalten, erhält der Kunde lediglich die zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte.
10.2 Quellcodes, Entwicklungsunterlagen, Architekturkonzepte, Prüfroutinen, Konfigurationsprofile und sonstiges technisches Know-how verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im alleinigen Eigentum der Verkäuferin.
10.3 Der Kunde ist für die Kompatibilität seiner Infrastruktur, die Einhaltung regulatorischer Vorgaben, die sichere Installation am Einsatzort sowie die sachgerechte Schulung seines Personals verantwortlich, sofern die Verkäuferin diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.
11. Haftung
11.1 Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin – außer bei Personenschäden – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Produktionsausfall, Datenverluste, Nutzungsausfall, Ersatzbeschaffungskosten sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.4 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung der Verkäuferin der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Liefer- oder Leistungsteils begrenzt, aus dem der Schaden resultiert.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen zurechenbaren Personen.
12. Geheimhaltung und Schutzrechte
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden nicht öffentlichen kaufmännischen, technischen oder organisatorischen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
12.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen technische Unterlagen, Zeichnungen, Firmwarestände, Testberichte, Angebotsbestandteile, Preise, Kalkulationen oder sonstige Informationen weder vervielfältigt noch Dritten offengelegt werden.
12.3 Verstößt der Kunde gegen Schutzrechte oder Vertraulichkeitspflichten, behält sich die Verkäuferin sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte vor.
13. Compliance, Exportkontrolle und Missbrauchsprävention
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere exportkontroll-, zoll-, sanktions-, produktsicherheits-, arbeits- und datenschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten.
13.2 Die Verkäuferin ist berechtigt, die Lieferung oder Leistung auszusetzen oder zu verweigern, wenn deren Durchführung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde oder objektive Hinweise auf betrügerische, missbräuchliche oder rechtswidrige Zwecke bestehen.
14. Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden, erfolgt dies im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Verkäuferin. Soweit erforderlich, werden gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien.
15.3 Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, Angeboten oder diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis, soweit gesetzlich zulässig.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.